INDIVIDUELLE KONZEPTE VOM PROFI
Ihr Partner in Bielefeld und Umgebung.
Ein Plus für
die Umwelt
Sie sind auf der Suche nach einem zuverlässigen, kompetenten und unabhängigen Energieberater? Dann sind Sie hier genau richtig!
Ihre kompetenten Ansprechpartner in Bielefeld und Umgebung.
AN IHRE BEDÜRFNISSE ANGEPASST
Sie erhalten maßgeschneiderte Konzepte.
Für Ihre Bestandsimmobilie nehmen wir gerne die wichtige Sanierungsberatung vor, die zur Lebensqualität beiträgt und einen echten Mehrwert schafft. Dabei sind hervorragende fachliche Kenntnisse und Erfahrung unverzichtbar. Kommen Sie zur Energieberatung Heuschkel und lassen Sie keine Potenziale mehr liegen.
Wir sehen uns zum Beispiel Aspekte wie die Behaglichkeit und die Luftqualität an und entwickle ein Konzept für die Verbesserung in diesen Bereichen. Dabei berücksichtigen wir auf der einen Seite alle modernen Richtlinien des Umweltschutzes und helfen Ihnen andererseits dabei, die Energiekosten zu senken. Damit sprechen viel gute Gründe für eine Sanierungsberatung.
EXPERTISE
Die Kundenzufriedenheit steht an der ersten Stelle
Wir freuen uns bereits darauf, für Sie zu arbeiten und Ihnen zeigen zu dürfen, wie eine energetische Aufwertung Ihrer Immobilie aussehen könnte. Für uns nimmt die Beratung einen wichtigen Stellenwert ein, weil wir uns wünschen, dass Sie alle durchzuführenden Maßnahmen im Detail nachvollziehen können.
In der Region verlassen sich viele private und gewerbliche Kunden auf unsere Dienstleistung. Wir bringen ein Wissen auf dem aktuellen Stand mit und setzen uns dafür ein, dass Sie in der energetischen Sanierung keine Potenziale ungenutzt lassen. Kontaktieren Sie uns, wir stehen als erfahrene Energieberater für Sie bereit und erstellen Ihnen einen Energieausweis!
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wie eine Energieberatung helfen kann?
Wie und wo stelle ich den Antrag für die Förderung?
Für den Heizungstausch / den Einbau eines neuen EE-Wärmeerzeugers ist der Antrag seit dem 27. Februar 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ der KfW zu stellen.
Für sonstige Effizienzmaßnahmen – die Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung sowie die Förderung von Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen – ist der Antrag seit dem 1. Januar 2024 beim BAFA zu stellen.
Ein Ergänzungskredit ist für Heizungstausch und/oder sonstige Effizienzmaßnahmen erhältlich. Er ist über die Hausbank/Geschäftsbank zu beantragen. Kommunen beantragen diesen direkt bei der KfW.
Welche Heizungen werden gefördert oder sind die nach GEG zulässigen Wärmeerzeuger förderfähig?
Es sind die folgenden Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien förderfähig:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)
- Innovative Heizungen
- Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
- Gebäudenetzanschlüsse
- Wärmenetzanschlüsse
Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig.
Bei Hybridheizungen (z.B. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig.
Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig, da es sich im Übrigen um konventionelle Brennwertkesseltechnologie handelt, die nicht förderfähig ist. Fossile Heizungen werden grundsätzlich nicht mehr gefördert.
Wie lange habe ich Zeit, mein Vorhaben umzusetzen?
Der Zeitraum, in dem die geförderte Maßnahme umzusetzen ist, ist der Bewilligungszeitraum. Dieser beträgt (für Anträge ab dem 01.01.2024) grundsätzlich 36 Monate ab Zugang der Zuschusszusage bzw. des Zuwendungsbescheids. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht möglich.
Können Maßnahmen, die nicht beantragt wurden, trotzdem gefördert werden?
Umgesetzte Maßnahmen, die im Förderantrag nicht mit angegeben worden sind, können nicht nachträglich gefördert werden. Sie dürfen in der Verwendungsnachweisprüfung nicht angegeben werden.
Ausnahme ist der Wechsel des Wärmeerzeugers zu einem anderen förderfähigen Wärmeerzeuger
Ist es bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle möglich jedes Kalenderjahr einen Antrag für Maßnahmen im gleichen Segment zu stellen, z. B. für die Dämmung der Vorderfront im ersten und die der Rückfront im zweiten Jahr?
Im Falle von Sanierungsvorhaben können nach einem BEG-Fördervorhaben weitere Anträge in den nächsten Kalenderjahren folgen. Dies ist möglich, sofern auf diesem Weg bisher nicht geförderte Einzelmaßnahmen umgesetzt oder bei Förderung über BEG WG/BEG NWG höhere Effizienzhaus-Stufen erreicht werden.
Beispielsweise kann das Nachdämmen der Außenwände auf mehrere Abschnitte des Gebäudes und mehrere Anträge aufgeteilt werden, sofern die technischen Mindestanforderungen erfüllt und die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben pro Kalenderjahr nicht überschritten werden.
Wird der iSFP-Bonus auch für ein Projekt mit Maßnahmen an mehreren Gebäuden gewährt, wenn nur für ein Gebäude ein iSFP erstellt wurde?
Ein iSFP-Bonus sowie die Erhöhung der förderfähigen Ausgaben wird nur für dasjenige Gebäude gewährt, für das ein iSFP erstellt wurde.
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